FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Outplacement/Newplacement?

Unter Outplacement versteht man eine in der Regel vom Arbeitgeber finanzierte Maßnahme im Rahmen eines Trennungsprozesses. Synonym zum Begriff des Outplacements wird der Begriff Newplacement verwendet. Entweder wird in Absprache mit der Führungskraft ein Teil der Abfindung in das Outplacement investiert oder die Firma bezahlt die Dienstleistung sogar on top.

Wer kann ein Outplacement/Newplacement-Programm in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich Fach- und Führungskräfte jeder Hierarchieebene. Allerdings wird das Angebot in der Regel von Führungskräften im mittleren und oberen Management in Anspruch genommen, welche sich beruflich verändern wollen oder müssen. Hintergrund ist der, dass berufliche Veränderungen spätestens ab der mittleren Managementebene anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegen und die Neuorientierung deutlich strategischer angegangen werden muss. Unternehmensseitig finanzierte Outplacement-Programme (auch Gruppen-Outplacement), z. B. bei Abteilungs- oder Standortschließungen, richten sich in der Regel an Mitarbeiter aller Hierarchieebenen.

Worin besteht der Unterschied zu einer Karriere- und Perspektivenberatung?

Im Falle eines Outplacements, ganz egal ob arbeitgeberfinanziert oder durch die Führungskraft, besteht die Zielsetzung in der Aufnahme einer neuen, möglichst passenden Beschäftigung. In der Regel wissen die Klienten, in welchen Aufgaben- und Verantwortungsfeldern sie auch in Zukunft beruflich tätig sein möchten.

Die Karriere- und Perspektivenberatung dagegen eignet sich in der Regel für Klienten, die sich neu orientieren möchten, aber nicht müssen. Gemeinsam erarbeiten wir berufliche Optionen auch abseits des bisherigen beruflichen Werdegangs und identifizieren Alternativen beim aktuellen Arbeitgeber. Das Ergebnis einer Karriere- und Perspektivenberatung kann aber auch der Weg in eine berufliche Neuorientierung sein, sprich ein Arbeitgeberwechsel unterstützt durch professionelles Outplacement.

Welche Vorteile bietet mir eine Outplacement- oder Karriereberatung?

Der entscheidende Vorteil ist der Zeitgewinn, die Klarheit über die eigenen Ziele und die Verdoppelung des Netzwerkes. Insbesondere sind sich Führungskräfte im oberen Management der Mechanismen des Arbeitsmarktes vor allem auf C-Level Niveau nicht bewusst. Durch die gezielte, hoch spezialisierte und individualisierte Herangehensweise lassen sich Enttäuschungen reduzieren und Sie nehmen schneller Ihren neuen Arbeitsplatz ein.

Das Honorar amortisiert sich allein dadurch, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit schneller eine neue Anstellung finden und Sie sich durch die Verhinderung einer längeren Arbeitssuche nicht unter Wert verkaufen müssen. Nicht zu vergessen ist die mentale Komponente. Sie haben jemanden an Ihrer Seite, der Ihnen zuhört, Sie versteht und auffängt.

Wie lange dauert die Job-Suche?

Die Dauer der Stellensuche hängt von mehreren Faktoren ab. Hierzu zählt unter anderem Ihre geographische Flexibilität/Umzugsbereitschaft, die angestrebte Position, die Hierarchieebene, Ihre Qualifikation bzw. ein etwaiger Qualifizierungsbedarf, die Branche, Ihre Gehaltsvorstellungen, die Entscheidungswege auf Arbeitgeberseite und nicht zuletzt die Konsequenz Ihrer Bemühungen. Eine berufliche Neuorientierung ist vor allem für Führungskräfte im mittleren und oberen Management eine Herausforderung. Im Rahmen eines Outplacements spitzen wir Ihr Profil an, erarbeiten eine Vermarktungsstrategie und setzen diese konsequent um. Laut einer BDU-Studie aus dem Jahr 2015/2016 sind ca. 75% der Outplacement-Kandidaten nach 6 Monaten in einem neuen Arbeitsverhältnis, nach 12 Monaten sind es ca. 92%.

Worin unterscheidet sich die CAMEHN Outplacement- und Karriereberatung von anderen Anbietern?

Ich biete individualisierte 1:1 Beratungen und die Erarbeitung von passgenauen Zukunfts- und Vermarktungsstrategien an. Meine Konzepte sind erprobt, praxisnah und motivierend. Was Sie nicht brauchen biete ich Ihnen nicht an. Mein Angebot ist so individuell wie Sie!

Wie hoch sind die Honorare?

Das Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Honorarhöhe hängt vom vereinbarten Beratungsumfang, der Branche und der Hierarchieebene ab (Karriereberatung oder Outplacement, Beauftragung optionaler Zusatzleistungen bis zum Full-Service). Dabei können Sie zwischen den Programmen „Kompakt“ (ab 3.750 € inkl. USt.), „Premium“ und „Excecutive“ wählen. Die entsprechende Leistungsübersicht zu Umfang und Inhalten der einzelnen Outplacement-Programme stelle ich Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Das Honorar für die ganztägige Karriere- und Perspektivenberatung berägt 1.900 € inkl. USt. und wird auf ggf. folgende Outplacement-Programme angerechnet. Nach dem unverbindlichen Erstgespräch (persönlich oder per Skype) unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sie können aber davon ausgehen, dass meine Honorargestaltung deutlich unter dem Bundesdurchschnitt im Outplacement liegt. Das ist vor allem auf meine Philosophie zurück zu führen, Ihnen nur das anzubieten was Sie wirklich benötigen. Als Interessent können Sie sich an den Studien des BDU (Bund Deutscher Unternehmensberater e.V.) „Outplacementberatung in Deutschland“ orientieren.





Ist das Honorar steuerlich absetzbar?

In der Regel ja, wenngleich Sie dies bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. mit dem Finanzamt klären müssten. Je nach Finanzamt kann es hier auch sicherlich zu unterschiedlichen Handhabungen kommen.

Wo finden die Outplacement- und Karriereberatungen statt?

Die Beratungseinheiten finden in meinen Räumlichkeiten statt. Abweichende Absprachen, z. B. beim Klienten oder im Seminarraum eines Hotels sind selbstverständlich möglich. Auch kann es eine Mischung aus beidem sein. Allerdings muss ich Reise- und Übernachtungskosten weitergeben.

Bieten Sie auch Online-Beratungen an?

Ja! Beratungen per Skype sind möglich, so dass ich das Outplacement sowie die Karriere- und Perspektivenberatung bundesweit anbieten kann. Es empfiehlt sich aber, zumindest den Auftakttermin im persönlichen Gespräch wahrzunehmen.

Kann ich eine Outplacement-Vereinbarung kündigen?

Sie können die Outplacement-Vereinbarung jederzeit kündigen. Bereits bezahlte Honorare, ganz gleich ob in Teilzahlungen oder in einer Summe entrichtet, werden aber nicht erstattet.

Bei einer Kündigung im Vorfeld der ersten Beratungseinheit sind 50% der ersten Rate zzgl. Umsatzsteuer als Storno-Gebühr zu entrichten. Dies hängt damit zusammen, dass die Vorbereitung einen nicht unerheblichen Teil des Gesamtaufwandes ausmacht.

Ich habe wenig Zeit, bieten Sie Outplacement auch im Full-Service an?

Das ist natürlich möglich. Unter Full-Service versteht man z. B. den Versand der Unterlagen, die Gestaltung der Bewerbungsunterlagen, die Formulierung der Anschreiben, die Stellenrecherche im offenen und verdeckten Stellenmarkt u.v.m. In der Outplacement-Vereinbarung wird jede gewünschte Dienstleistung auch der Menge nach genau festgehalten.

Woher kommt das Know-How?

Meine Karriere verlief steil aber nicht ohne Fehler. Grundsätzlich habe ich abseits meiner Ausbildung zum Outplacement-und Karriereberater, einer Fachausbildung für Individualcoaching und Persönlichkeitsentwicklung sowie der Ausbildung zum LINC Personality Profiler vor allem jede Menge Praxiserfahrung. Die Fehler die ich gemacht habe müssen Sie nicht wiederholen. Die richtigen Entscheidungen übernehmen wir. Ich weiß genau was der Markt zulässt und was nicht. Wie man Türen öffnet und wie man selbst bei verschachtelten Firmenstrukturen die richtigen Ansprechpartner identifiziert. Welche Jobbörsen zielführend sind und welche nicht. Wie Sie offene Stellen im verdeckten Arbeitsmarkt finden. Welche Personalberater Spreu und welche Weizen sind. Auch was es im Umgang mit der Arbeitsagentur zu beachten gilt. All dies und noch viel mehr habe ich selbst erleben und erlernen dürfen. Beratung aus dem Leben und nicht nur bloße Theorie.